Eigentümer-Mehrheit kann Schulden erlassen

Auch fast anderthalb Jahre nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts ergeben sich immer wieder Fragen zur Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft. In einem Fall war ein Eigentümer mit seinem Hausgeld erheblich in Rückstand geraten. Die Eigentümerversammlung beschloss daraufhin mehrheitlich, dass der verschuldete Eigentümer einen Teilbetrag von 10.000 Euro zahlen und die Einnahmen aus der Vermietung seiner Eigentumswohnung an die Gemeinschaft abtreten solle. Darüber hinaus gehende Beitragsrückstände wurden ihm erlassen.

Gegen diesen Beschluss zogen einige Mitglieder der Gemeinschaft vor Gericht, das jedoch entschied: Der Beschluss entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, denn die Eigentümergemeinschaft als Gläubigerin der Gesamtforderung hatte die Beschlusskompetenz. Ein mehrheitlicher Beschluss reichte aus, Einstimmigkeit war demnach nicht erforderlich.

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