Sonder- oder Gemeinschaftseigentum (II)
Fragen zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum gibt es auch bei der technischen Einrichtung zum Radio- und Fernsehempfang.
Hier gilt: Egal ob Antenne, Satellit oder Kabel-TV, die gesamte Installation vom Keller bis zum Dach zählt zum Gemeinschaftseigentum. Ausgenommen bleibt die Anschlussdose in der jeweiligen Wohnung. Diese gilt als Sondereigentum, ebenso natürlich die Endgeräte der einzelnen Eigentümer.
Beschließt die Eigentümergemeinschaft einen kostengünstigen Sammelvertrag über den Anschluss an das Kabelfernsehen, müssen alle Eigentümer ihren Anteil daran zahlen. Dies ist auch der Fall, wenn einzelne eine Sperrdose in ihrer Wohnung installieren lassen, weil sie zum Beispiel keinen Fernseher haben oder das Radio- und TV-Programm auf anderem Wege empfangen. Die Befreiung einzelner Wohnungseigentümer von der Zahlung ist nur möglich, wenn der Kabelanbieter das in seinem Sammelvertrag vorsieht.
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