Neue Heizkostenverordnung ab Januar
Am 1. Januar ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie schreibt unter anderem vor, bei der Verteilung der Heizkosten den individuellen Verbrauch der Bewohner stärker zu berücksichtigen. Bisher können Heiz- und Warmwasserkosten auch hälftig nach Wohnfläche und nach Verbrauch ermittelt werden. Bei den meisten vor 1994 fertig gestellten Gebäuden, die mit Öl oder Gas beheizt werden, müssen künftig 70 Prozent der Kosten nach individuellem Verbrauch ermittelt werden. Der Gesetzgeber verspricht sich davon einen höheren Anreiz zum Energiesparen.
Eigentümergemeinschaften haben die Möglichkeit diesen Verteilerschlüssel zu ändern, zum Beispiel wenn das Haus bestimmten Wärmeschutz-Anforderungen nicht genügt oder wenn Leitungen „überwiegend“ nicht gedämmt sind. Dies wird sich nicht immer zweifelsfrei feststellen lassen. Hausgemeinschaften tun daher gut daran, sich in dieser Frage von ihrem Verwalter beraten zu lassen.
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