Jahresabrechnung genau prüfen

Eigentümergemeinschaften können zur Unterstützung des Hausverwalters einen Verwaltungsbeirat bestimmen, dem drei Wohnungseigentümer angehören. Der Beirat prüft unter anderem die Jahresabrechnungen des Verwalters, die in den kommenden Monaten abgeschlossen werden. Dabei geht es etwa darum, ob alles rechnerisch und sachlich korrekt ist. Stimmen die Kontobelege, sind alle Rechnungen vorhanden, haben die Eigentümer ihr Hausgeld bezahlt etc.

Die Beiratsmitglieder haben dabei eine besondere Sorgfaltspflicht. Stellen sich später Unstimmigkeiten oder Verluste aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung heraus, können sie im Extremfall haftbar gemacht und zu Schadensersatz verpflichtet werden. Wer Mitglied im Verwaltungsbeirat wird, sollte sich daher von der Eigentümerversammlung und dem Hausverwalter über seine Pflichten informieren lassen und seine Aufgaben sehr genau wahrnehmen.

Haben Sie noch Fragen zu Eigentümergemeinschaften?

Dann wenden Sie sich an unsere Servicebüros in Köln, Bonn, Mönchengladbach und Niederkassel oder direkt per E-Mail an uns.

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