Jahresabrechnung rechtzeitig prüfen
Einzelne Wohnungseigentümer, die ihre Jahresabrechnung für fehlerhaft halten, müssen rechtzeitig dagegen vorgehen. Können sie sich mit der Eigentümergemeinschaft nicht darüber einigen, muss der Versammlungsbeschluss über die möglicherweise fehlerhafte Jahresabrechnung innerhalb eines Monats beim zuständigen Amtsgericht angefochten werden. Wird die Frist nicht eingehalten, sind die beschlossenen Nachzahlungen auf jeden Fall fällig.
Die gerichtliche Anfechtung befreit übrigens den klagenden Wohnungseigentümer nicht zwangsläufig von einer Nachzahlung. Solange ein Gericht die Jahresabrechnung zwar für fehlerhaft, aber nicht für ungültig erklärt, können einzelne Eigentümer die Nachzahlungen nicht verweigern.
Grundsätzlich sollte bei einer ordentlichen Hausverwaltung der Rechtsweg die Ausnahme bleiben und die Eigentümerversammlung ihre Möglichkeiten zur Selbstverwaltung nutzen oder sich mit ihrem Verwalter beraten.
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