Übertragung des Stimmrechts zur Verwalterwahl
Wenn Wohnungseigentümer bei einer Eigentümerversammlung einen Hausverwalter wählen, selbst aber an der Versammlung nicht teilnehmen, können Sie Ihr Stimmrecht übertragen – und zwar auch auf den Verwalter, der sich zur Wiederwahl stellt. Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben von Hausverwaltern bei Beschlüssen für die von ihnen vertretenen Eigentümer abzustimmen und dabei allein deren Interessen wahrzunehmen.
In einem Fall hatte eine Eigentümerin gegen dieses Vorgehen geklagt, weil sie darin ein ungerechtfertigtes „Sich-selbst-wählen“ des Verwalters sah. Vor Gericht ist sie allerdings mit ihrer Klage gescheitert, denn alternativ hätten die verhinderten Eigentümer gar nicht abstimmen und damit keinen Einfluss auf die Verwalterwahl nehmen können. Damit wären ihre Rechte als Wohnungseigentümer weit weniger berücksichtigt worden.
Weitere Informationen zum Thema Eigentümergemeinschaft gibt es beim Immo-Treff.
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