Vor Heizungs­sanie­rung den Verwalter fragen

Die Heizperiode ist vorbei, und schon stehen erste Wartungs- oder Sanierungsarbeiten an der Heizung an. In Eigentümergemeinschaften stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob ein einzelner Wohnungseigentümer Heizkörper in seiner Wohnung demontieren darf, zum Beispiel um mehr Raum zu schaffen, und welche Auswirkungen das auf die jährliche Heizkostenabrechung hat.

Denn in den Wohnungen daneben, darunter oder darüber wird die Wärmeabgabe beeinflusst, wenn in einer Wohnung vorhandene Heizkörper wegfallen oder anders bemessen werden. Außerdem kann zum Beispiel eine neue Fußbodenheizung nicht adäquat zu den Heizkörpern in anderen Wohnungen abgelesen werden.

Um Ärger bei der Abrechnung zu vermeiden, sollten daher vorab der Messdienst und der Hausverwalter zu Rate gezogen werden. Sie können einschätzen, ob für die Maßnahmen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist.

Haben Sie noch Fragen zu Eigentümergemeinschaften oder suchen Sie einen Hausverwalter?

Dann wenden Sie sich an unsere Servicebüros in Köln, Bonn, Mönchengladbach und Niederkassel oder direkt per E-Mail an uns.

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