Eigentümer können Sanierung der Heizung beschließen
Heizkörper in Eigentumswohnungen gelten vielfach als Sondereigentum, also Eigentum des Einzelnen. Änderungen an der einzelnen Heizung sind aber in der Regel nicht möglich, ohne dass dies Einfluss auf die gesamte Heizungsanlage hat. Daher kann eine Eigentümergemeinschaft auch mehrheitlich beschließen, dass eine Heizungsanlage saniert wird und dafür auch Heizungen, Leitungen oder Thermostate in den Wohnungen ausgetauscht oder repariert werden. Ein einzelner Eigentümer, der dagegen stimmt, hat keine Möglichkeit den Beschluss anzufechten. Das Oberlandesgericht München betonte in einem ähnlichen Fall die Einheitlichkeit des Heizungssystems und urteilte daher, dass die Eigentümergemeinschaft auch die Erneuerung von Teilen der Heizung beschließen kann.
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